§ 1 Launch-Partner und Pilotbetrieb
Die Pilatus Fightnight 2026 ist die erste produktive Referenzveranstaltung von FightPass in diesem Funktions- und Betriebsumfang. Fighting Sports Entertainment GmbH nutzt FightPass für diese Veranstaltung als Launch Partner im produktiven Pilotbetrieb.
Den Parteien ist bekannt, dass die Plattform hierbei erstmals unter realen Bedingungen mit tatsächlichen Käufern, Zahlungsabwicklung, Sitzplatzreservierung, Ticketzustellung und Einlass eingesetzt und auf Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse weiterentwickelt wird.
§ 2 Entwicklungsstand und Weiterentwicklung
FightPass befindet sich während des Pilotbetriebs weiterhin in aktiver Weiterentwicklung und Optimierung. FightPass darf insbesondere Benutzerführung, Darstellung, technische Abläufe und nicht wesentliche Funktionen anpassen, Fehler beheben und Funktionen optimieren.
Bereits abgeschlossene Ticketkäufe, bestätigte Sitzplatzzuordnungen, Zahlungsbeträge und die Gültigkeit ordnungsgemäss ausgestellter Tickets dürfen dadurch nicht nachträglich zu Lasten der Käufer verändert werden.
§ 3 Leistungsniveau im Pilotbetrieb
FightPass betreibt die für Ticketverkauf, Zahlungsabwicklung, Ticketzustellung und Einlass erforderlichen Funktionen mit angemessener fachlicher Sorgfalt. Ergänzend zu den allgemeinen Veranstalterbedingungen werden insbesondere keine vollständige Fehlerfreiheit, keine bestimmte technische Verfügbarkeit, keine bestimmten Reaktions- oder Fehlerbehebungszeiten und keine unveränderte Benutzeroberfläche zugesichert.
Ebenso besteht kein Anspruch auf die dauerhafte Verfügbarkeit einzelner Komfort- oder Zusatzfunktionen oder auf die Eignung für Sonderanforderungen, die FightPass vorab nicht mitgeteilt und ausdrücklich bestätigt wurden. Zwingende gesetzliche Rechte und ausdrücklich vereinbarte Verpflichtungen bleiben unberührt.
§ 4 Gemeinsame Abnahme und betriebliche Rückfallebene
Der Veranstalter wirkt an den für den Pilotbetrieb erforderlichen Tests und Abnahmen angemessen mit. Er stellt insbesondere Veranstaltungsdaten, Preise, Saalplaninformationen, Sperrungen, Kontingente und sonstige für den Verkauf erforderliche Angaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und prüft die für seine Veranstaltung dargestellten Daten vor der jeweiligen Freigabe.
Für kritische Abläufe des Veranstaltungstags, insbesondere den Einlass, hält der Veranstalter eine angemessene organisatorische Rückfallebene bereit. Der produktive Pilotbetrieb ersetzt nicht die Verantwortung des Veranstalters für die Durchführung seiner Veranstaltung.
§ 5 Launch-Partner-Konditionen
Für die Pilatus Fightnight 2026 gelten besondere Launch-Partner-Konditionen. Sie berücksichtigen den erstmaligen produktiven Einsatz in diesem Umfang, die Mitwirkung des Veranstalters bei Tests und Abnahmen sowie den Erkenntnisgewinn aus dem realen Betrieb.
Diese Konditionen stellen keinen allgemeinen oder dauerhaften Tarif von FightPass dar.
§ 6 Keine Bindung für Folgeevents
Diese Sonderbedingungen und die hierfür vereinbarten wirtschaftlichen Konditionen gelten ausschliesslich für die Pilatus Fightnight 2026. Für weitere Veranstaltungen besteht kein Anspruch auf dieselben Preise, Gebühren, Leistungen oder sonstigen Sonderkonditionen.
Leistungsumfang und kommerzielle Konditionen weiterer Veranstaltungen werden vor deren Freischaltung gesondert vereinbart.
§ 7 Rechte an FightPass und Erkenntnissen
Sämtliche Rechte an FightPass, seiner Software, Architektur, Marken, allgemeinen Funktionen und Weiterentwicklungen verbleiben bei FightPass beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.
Anforderungen, Fehlerberichte, Testergebnisse, Verbesserungsvorschläge und sonstige Erkenntnisse aus dem Pilotbetrieb dürfen zur allgemeinen Weiterentwicklung von FightPass verwendet werden. Hieraus entstehen für den Veranstalter keine Eigentums-, Beteiligungs-, Exklusivitäts- oder sonstigen Rechte an FightPass.
§ 8 Verhältnis zu anderen Vereinbarungen
Diese Sonderbedingungen betreffen ausschliesslich die Nutzung von FightPass für die Pilatus Fightnight 2026. Andere zwischen den Parteien bestehende Beratungs-, Mentoring-, Marketing- oder Projektvereinbarungen werden hierdurch weder erweitert noch ersetzt, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wird.
§ 9 Wirksamkeit und zeitliche Grenze
Diese Sonderbedingungen werden erst wirksam, wenn sie dem Veranstalter vollständig zur Verfügung gestellt und von einer hierzu berechtigten Person ausdrücklich bestätigt wurden. FightPass protokolliert Event, Fassung, bestätigendes Konto, Zeitpunkt und IP-Adresse der Zustimmung.
Die Zustimmung wirkt ab ihrem Zeitpunkt. Bereits zuvor entstandene Ansprüche oder Rechte werden durch diese Sonderbedingungen nicht rückwirkend aufgehoben oder beschränkt. Verträge mit Ticketkäufern bleiben unberührt.